Förderrichtlinie (Druckversion)

»Projektförderung | Archäologie« ‒ Förderrichtlinie

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Zweck der »Archäologischen Gesellschaft in Sachsen-Anhalt e.V.« ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung zur Ur- und Frühgeschichte in Sachsen-Anhalt. Der Satzungszweck soll insbesondere dadurch verwirklicht werden, dass es sich die Gesellschaft zur Aufgabe macht, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen amtlichen Stellen in Sachsen-Anhalt die archäologische Denkmalpflege zu fördern und die Ergebnisse von Forschung und Bodendenkmalpflege der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Dazu lobt die Gesellschaft jährlich eine Projektförderung in Höhe von bis zu € 2.000,00 aus.

Gefördert werden können alle Projekte, die dem Satzungszweck der »Archäologischen Gesellschaft in Sachsen-Anhalt e.V.« gerecht werden, wie

  1. die Durchführung archäologischer Prospektionen und Ausgrabungen in Sachsen-Anhalt (Voraussetzung: Denkmalrechtliche Genehmigung),
  2. die (natur-)wissenschaftliche Aufarbeitung einschließlich hierzu notwendiger Zusatzarbeiten wie z.B. Zeichenarbeiten und ihre für die Öffentlichkeit geeignete Publikation archäologischer Ausgrabungen in Sachsen-Anhalt (Voraussetzung: Angabe des wissenschaftlichen Ziels, der Gesamtdauer und die der einzelnen Arbeitsschritte),
  3. die Unterstützung bei der Durchführung von Tagungen zur Archäologie in Sachsen-Anhalt (Voraussetzung: Qualifizierte Tagungsbeschreibung mit geplantem Inhalt, Ort, Vortragende und deren Vortragsthemen, Teilnehmerkreis und Benennung aller weiterer Einnahmequellen),
  4. die Entwicklung von neuen Verfahren/Methoden, die der archäologischen Wissenschaft und Forschung zur Ur- und Frühgeschichte zu Gute kommen und in einem Zusammenhang mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt stehen (Voraussetzung: Ziel, Maßnahme- und Ablaufplan, Benennung der beteiligten Personen),
  5. die Aufbereitung archäologischer (Boden-) Denkmäler in Sachsen-Anhalt für die Öffentlichkeit mittels Beschilderung, Flyern o.ä.,
  6. Schulprojekte, die Kindern und Jugendlichen die Archäologie Sachsen-Anhalts näher bringen.

Für alle Projekte müssen neben den genannten Voraussetzungen eine aussagekräftige Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenkalkulation und für das Projekt notwendige Zeugnisse bzw. Qualifizierungen (möglichst auch in digitaler Form) vorliegen. Bewerber können natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen, Institutionen) sein.

Bewerbungen für die »Projektförderung | Archäologie« können bis zum 15.01. eines jeden Jahres an den Vorstand der »Archäologischen Gesellschaft in Sachsen-Anhalt e.V.« gerichtet werden, der auch über die Vergabe entscheidet. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der Jahrestagung der Gesellschaft.

Der/die Fördermittelempfänger/in stellt auf der Jahrestagung des Folgejahres das erzielte Ergebnis des Projekts vor. Vor diesem Termin ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß verbraucht worden sind. Dem Nachweis sind prüffähige Unterlagen beizufügen. Ist das Geld nicht zweckentsprechend verbraucht worden, wird durch den Vorstand der Gesellschaft eine Rückforderung des Geldbetrages geprüft. Ein Anspruch auf die Projektförderung besteht weder dem Grunde nach noch in einer bestimmten Höhe. Deshalb ist der Rechtsweg gegen die Entscheidung ausgeschlossen.

Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung in Genthin am 17.04.2015

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